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Kaeltetechnik Litver

Die F-Gase-Verordnung betrifft praktisch jeden Betrieb in Südwestfalen, der eine Kälteanlage, einen Kaltwassersatz oder eine Klimaanlage mit fluorierten Kältemitteln betreibt. Ob Werkzeugbau in Iserlohn, Kunststoffverarbeitung in Lippstadt oder Lebensmittelbetrieb in Soest: Verantwortlich für Prüfungen, Aufzeichnungen und Dichtheit ist der Betreiber, nicht der Hersteller und nicht der Monteur. Dieser Beitrag ordnet die Pflichten ein und zeigt, wie Sie Ihren Anlagenbestand einschätzen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was die F-Gase-Verordnung regelt und wen sie betrifft

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/573, die die frühere Verordnung (EU) 517/2014 abgelöst hat. Sie verfolgt vier Stoßrichtungen: Emissionsbegrenzung durch Dichtheitsprüfung und Rückgewinnung, schrittweise Verknappung der Marktmengen, Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für besonders klimawirksame Stoffe sowie Qualifikationsanforderungen an alle, die an Kältekreisläufen arbeiten.

Betroffen sind ortsfeste Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen, also klassisch R-134a, R-410A, R-404A, R-407C oder R-513A. Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie R-290 (Propan), R-744 (CO2) oder Ammoniak unterliegen nicht der Dichtheitsprüfpflicht dieser Verordnung, dafür aber eigenen Sicherheits- und Druckgeräteanforderungen. Der erste Schritt ist deshalb immer die Bestandsaufnahme: welches Kältemittel in welcher Menge in welcher Maschine. Das ist auch der Ausgangspunkt jeder Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung.

CO2-Äquivalent berechnen: Füllmenge mal GWP

Alle Schwellenwerte hängen nicht an Kilogramm, sondern am CO2-Äquivalent. Die Formel:

Füllmenge in kg × GWP ÷ 1.000 = CO2-Äquivalent in Tonnen

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) ist im Anhang der Verordnung je Kältemittel festgelegt, die Füllmenge steht auf dem Typenschild. Typische Werte in Betrieben der Region:

Kältemittel GWP 10 kg Füllmenge entsprechen
R-404A 3.922 39,2 t CO2e
R-410A 2.088 20,9 t CO2e
R-134a 1.430 14,3 t CO2e
R-513A 631 6,3 t CO2e
R-1234ze 7 0,07 t CO2e
R-290 (Propan) 3 0,03 t CO2e

Ein Beispiel: Ein Kaltwassersatz mit 25 kg R-410A kommt auf 25 × 2.088 ÷ 1.000 = 52,2 t CO2e. Damit liegt er über der 50-Tonnen-Schwelle und wird in der Regel halbjährlich prüfpflichtig. Dasselbe Gerät mit R-513A liegt bei 15,8 t CO2e, also im jährlichen Intervall. Das Kältemittel entscheidet damit über Prüffrequenz und Serviceaufwand über die Lebensdauer der Kaltwassersätze in der Prozesskühlung.

Wichtig bei Verbundanlagen: Maßgeblich ist der einzelne, in sich geschlossene Kältekreis. Vier getrennte Kreise à 12 kg werden anders bewertet als ein Kreis mit 48 kg.

Prüfintervalle nach Schwellenwerten

Die wiederkehrende Dichtheitsprüfung staffelt sich nach CO2-Äquivalent:

  • Unter 5 t CO2e: in der Regel keine wiederkehrende Prüfpflicht; hermetisch geschlossene Systeme meist erst ab 10 t CO2e.
  • 5 bis unter 50 t CO2e: Prüfung in der Regel alle zwölf Monate.
  • 50 bis unter 500 t CO2e: Prüfung in der Regel alle sechs Monate.
  • Ab 500 t CO2e: Prüfung in der Regel alle drei Monate, zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem, das selbst regelmäßig geprüft wird.

Ist ein geeignetes Leckage-Erkennungssystem installiert, verdoppeln sich die Intervalle üblicherweise auf 24, 12 beziehungsweise 6 Monate. Bei größeren Anlagen rechnet sich die Nachrüstung oft allein über eingesparte Prüfeinsätze, gerade bei Standorten zwischen Brilon, Olpe und Werl.

Wird eine Undichtigkeit gefunden, gilt zusätzlich: Reparatur unverzüglich, danach eine Nachkontrolle in der Regel innerhalb eines Monats. Sie ersetzt nicht die reguläre Prüfung. Wie eine Störungssuche im Ernstfall abläuft, beschreibt die Checkliste bei ausgefallener Kälteanlage.

Anlagenlogbuch: was hineingehört

Für prüfpflichtige Anlagen ist ein Logbuch zu führen, und zwar anlagenbezogen: Jede Maschine bekommt ihren eigenen Datensatz. Hinein gehören in der Regel:

  • Art und Menge des Kältemittels sowie die Angabe, ob Neuware, aufbereitetes oder recyceltes Material eingefüllt wurde
  • jede nachgefüllte und jede entnommene Menge mit Datum und Grund
  • Ergebnisse und Termine aller Dichtheitsprüfungen und Nachkontrollen
  • Name, Unternehmen und Zertifikatsnummer der ausführenden Person
  • Reparaturen und der Verbleib zurückgewonnener Kältemittel bei Außerbetriebnahme

Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre; die Unterlagen müssen der Behörde auf Verlangen vorliegen. Digitale Führung ist zulässig und ab einer Handvoll Anlagen praktischer. Sinnvoll ist, Logbuch und Wartungsplan zusammenzuführen, damit Prüf- und Wartungstermin in einem Einsatz erledigt werden. Wie sich das gegenüber Einzeleinsätzen rechnet, zeigt der Vergleich Wartungsvertrag oder Reparatur im Schadensfall.

Sachkunde: wer an der Anlage arbeiten darf

Arbeiten am Kältekreis, Dichtheitsprüfung, Befüllen und Rückgewinnung dürfen nur zertifizierte Personen ausführen. Die Kategorien I bis IV richten sich nach Tätigkeit und Füllmenge: Kategorie I umfasst alle Arbeiten ohne Mengenbegrenzung, die niedrigeren Kategorien nur eingeschränkte Tätigkeiten. Zusätzlich braucht das ausführende Unternehmen ein Betriebszertifikat.

Praktisch relevant: Auch reines Nachfüllen ist keine Hausmeistertätigkeit. Eigenes Personal darf dagegen Betriebsdaten erfassen, also Drücke, Temperaturen und Auffälligkeiten dokumentieren. Als herstellerunabhängiger Fachbetrieb bringt Kältetechnik Litver die Zertifizierung mit und dokumentiert vor Ort.

Phase-down: Auswirkungen auf Preise und Verfügbarkeit

Der Phase-down begrenzt nicht die Nutzung, sondern die Menge an HFKW, die als CO2-Äquivalent in den europäischen Markt gebracht werden darf. Diese Quote sinkt in Stufen. Kältemittel mit hohem GWP werden dadurch knapper, Lieferzeiten schwanken, und die Preisentwicklung folgt der Quote statt den Rohstoffkosten.

Hinzu kommen Verwendungsbeschränkungen: Für die Instandhaltung von Anlagen ab bestimmten Füllmengen ist Neuware mit sehr hohem GWP bereits eingeschränkt, aufbereitetes oder recyceltes Material je nach Anlagentyp übergangsweise weiter zulässig. Für Betreiber älterer R-404A-Anlagen heißt das: Eine große Leckage wird zum Problem, wenn kurzfristig kein Füllmaterial verfügbar ist. Wer eine Anlage mit hohem GWP und bekannter Leckagehistorie betreibt, sollte die Umstellung planen, bevor sie erzwungen wird. Der Notdienst rund um die Uhr ist die Rückfallebene, aber keine Strategie.

Umstieg auf Kältemittel mit niedrigerem GWP

Der passende Ersatz hängt von Verdichtertyp, Temperaturniveau und Aufstellort ab. Vier Richtungen sind in der Industrie üblich:

  • R-513A als naher Ersatz für R-134a in Schrauben- und Turbokaltwassersätzen: ähnliche Drücke, moderate Anpassungen, GWP unter der 1.000er-Marke.
  • R-1234ze mit sehr niedrigem GWP, dafür rund ein Viertel geringerer volumetrischer Kälteleistung. Verdichter und Wärmeübertrager müssen größer ausfallen.
  • R-290 (Propan) in kompakten Kaltwassersätzen mit begrenzter Füllmenge, meist außen aufgestellt. Sehr effizient, dafür Anforderungen an Explosionsschutz, Lüftung und Wartungszugang.
  • R-744 (CO2) vor allem in der Lebensmittelkühlung und bei Wärmerückgewinnung: transkritischer Betrieb mit deutlich höheren Drücken und eigenen Servicekonzepten.

Bei jedem Wechsel sind Öl, Dichtungen, Expansionsorgan und Regelung zu prüfen. Ein reiner Kältemitteltausch ohne Anpassung führt regelmäßig zu Leistungsverlust. Was das für die Auslegung in der Fertigung bedeutet, behandeln wir im Bereich Industriekühlung für Produktionsbetriebe ausführlicher.

F-Gase-Verordnung und Bestandsanlagen: weiterbetreiben, umstellen oder ersetzen

Bestehende Anlagen dürfen in der Regel weiterbetrieben werden; die Verbote greifen überwiegend beim Inverkehrbringen und bei Neuerrichtungen, teilweise beim Service. Entscheidend ist keine pauschale Frist, sondern eine Bewertung je Anlage:

  1. Alter und Restnutzungsdauer: Eine 15 Jahre alte R-404A-Anlage ist ein anderer Fall als ein fünf Jahre alter R-410A-Satz.
  2. Füllmenge und CO2-Äquivalent: Je höher, desto stärker schlagen Prüfintervalle durch.
  3. Leckagehistorie: Zwei dokumentierte Undichtigkeiten in drei Jahren sind ein deutlicheres Signal als jede Frist.
  4. Produktionsrisiko: Hängt eine Fertigungslinie daran, zählt Verfügbarkeit mehr als der Investitionszeitpunkt.

Daraus ergeben sich drei Wege: sauber weiterbetreiben mit vollständigem Logbuch, Umstellung auf ein Kältemittel mit niedrigerem GWP inklusive Anpassung der Komponenten, oder geplanter Ersatz mit Einbindung in die vorhandene Hydraulik. Welcher Weg trägt, zeigt sich erst nach Sichtung der Anlagendaten. Bei mehreren Standorten empfiehlt sich eine gemeinsame Bestandsliste, wie wir sie auch bei der Wartung von Kälteanlagen im Raum Arnsberg anlegen. Überlegungen zu Effizienz und Anlagenlebensdauer finden Sie unter Service und Nachhaltigkeit.

Häufige Fragen

Muss ich als Betreiber die Dichtheitsprüfung selbst veranlassen?

Ja. Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung liegt in der Regel beim Betreiber der Anlage, nicht beim Hersteller oder Lieferanten. Sie beauftragen einen zertifizierten Fachbetrieb, führen das Logbuch und halten die Unterlagen bereit. Versäumte Intervalle gehen zulasten des Betriebs, deshalb sollten Termine fest im Instandhaltungsplan hinterlegt sein.

Wie finde ich heraus, welches Kältemittel meine Anlage enthält?

Der schnellste Weg ist das Typenschild am Gerät oder am Verdichter: Dort stehen üblicherweise Kältemittelbezeichnung und Füllmenge in Kilogramm. Fehlt das Schild, helfen Anlagendokumentation, Inbetriebnahmeprotokoll oder das bisherige Logbuch. Ist nichts davon vorhanden, ermittelt der Kältetechniker die Angaben bei der nächsten Wartung und dokumentiert sie neu.

Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Klimageräte im Büro?

Häufig nicht. Split-Geräte mit wenigen Kilogramm Füllmenge liegen meist unter der 5-Tonnen-Schwelle, hermetisch geschlossene Systeme oft unter 10 Tonnen. Rechnen Sie im Zweifel nach: Füllmenge mal GWP geteilt durch 1.000. Bei mehreren Innengeräten an einem gemeinsamen Kältekreis kann die Summe jedoch schnell über der Schwelle liegen.

Was passiert, wenn ein Kältemittel nicht mehr lieferbar ist?

Ein Weiterbetrieb bleibt in der Regel möglich, doch jede größere Leckage wird zum Verfügbarkeitsproblem. Sinnvoll ist deshalb, den Umstieg frühzeitig zu planen statt im Störfall zu entscheiden. Dazu gehören eine Bestandsliste aller Füllmengen, eine Bewertung der Leckagehistorie und ein Zeitplan für Umstellung oder Ersatz der kritischsten Anlagen.

Sie wollen wissen, welche Pflichten für Ihren Anlagenbestand gelten und wo ein Umstieg sinnvoll ist? Rufen Sie uns unter 0160 / 7638854 an oder schreiben Sie über das Kontaktformular. Wir sichten Ihre Anlagendaten, rechnen die CO2-Äquivalente durch und schlagen ein Prüf- und Wartungsintervall vor, das zu Ihrer Produktion in Arnsberg, Meschede oder Sundern passt.